Grindelwald
Bern (BE) · Jungfrau-Region
Prüfung ausstehend
für den Hauptsatz liegt noch keine bestätigte Quelle vor

Satzdetails

Kantonale Abgabe von CHF 1.00/Nacht gilt; der gemeindeeigene Kurtaxensatz war bei dieser Prüfung nicht bestätigt — siehe Richtlinie der Jungfrau Region

Befreiungen

Unterschiedlich — lokal bestätigen

Regel für Kurzzeitvermietung

Richtlinien zu Zweitwohnungen/Kurzzeitvermietung werden pro Gemeinde von der Jungfrau Region veröffentlicht — aktuelle Version bestätigen

Quelle ansehen ↗ Geprüft am 2026-09-09
Dieser Wert wird von der Gemeinde bzw. dem Tourismusbüro Grindelwald selbst festgelegt und kann sich kurzfristig ändern. Aktuellen Satz und Meldepflicht direkt bestätigen, bevor Sie ein Inserat bepreisen oder eine Abrechnung einreichen — diese Seite ist ein belegter Ausgangspunkt, keine offizielle Meldung.